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Stationäre Aufnahme und Entlassung

Ein Vertrauensverhältnis - Arzt und Patient
So wenig Formalitäten wie möglich, so viel Service wie möglich.

Ihr Arzt hat Sie oder Ihren Angehörigen zu einer stationären Behandlung ins St.-Marien-Hospital Marsberg überwiesen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

Wer sich in ein Krankenhaus begibt, dem ist in der Regel nicht nach Formularen oder nach ausführlichen Befragungen zur Person zumute. Nur ganz ohne geht es auch im St.-Marien-Hospital nicht. Selbstverständlich können diese Formalitäten auch von den Angehörigen übernommen werden. In jedem Fall helfen Ihnen die Mitarbeiter der Aufnahme gerne weiter.

Unsere Aufnahme finden Sie im Erdgeschoss, neben der Information. Hier erledigen wir alle Formalitäten rund um Ihren Klinikaufenthalt. Bitte halten Sie dafür Ihre Krankenkassenkarte und die Überweisung Ihres Arztes bereit. Wenn Sie Vorbefunde erhalten haben, bringen Sie diese bitte auch mit. Ebenso können Sie eine Aufstellung aller Arzneimittel und Nahrungsergänzungspräparate, die Sie einnehmen, mitbringen. Wir prüfen diese für Sie auf Wirksamkeit und Kontraindikationen im Arzneimittelcheck.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt haben, bringen Sie diese bitte in Kopie mit und geben Sie sie bei der Aufnahme auf der Station zum Verbleib in Ihrer Patientenakte ab.

Die Gebühr für die Nutzung von Telefon, Fernseher, Radio und Internet entrichten Sie bitten an der Information, gleich am Haupteingang links.

Was gehört in meinen Klinikkoffer?

  • Krankenversicherungskarte
  • Überweisung / Einweisungsschein Ihres Arztes / Ihrer Ärztin
  • Falls vorhanden Vorbefunde und Arztbriefe
  • Kopie Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, wenn vorhanden
  • Ihre üblichen Medikamente
  • Schlafanzüge oder Nachthemden, Jogginganzug, Unterwäsche, Socken, Hausschuhe
  • Körperpflegeartikel wie Zahnbürste, -pasta, Seife, Duschbad, Rasierzeug, Creme
  • Handtücher
  • Lektüre, Adressbuch, Kugelschreiber, kleinerer Betrag Bargeld

Unser Service für Sie: Apotheker überprüfen Ihre Arzneimittel im Medikamentencheck

Wir sorgen für Arzneimittelsicherheit

Wenn Sie für einen geplanten stationären Aufenthalt zu uns kommen, überprüfen Apotheker Ihre Hausmedikation, schließen Wechselwirkungen aus und führen Dosis- und Allergiechecks durch. Diese Experten stehen dem St.-Marien-Hospital durch das paderlog Zentrum für Krankenhauslogistik und Klinische Pharmazie zur Verfügung. Beide Einrichtungen der BBT-Gruppe sind elektronisch vernetzt, sodass die Arzneimittelanamnese schon bei der Aufnahme im Krankenhaus digital an die Apothekerinnen übersendet wird. Spätestens 24 Stunden später erhalten die Ärzte und Pflegekräfte in Marsberg das Ergebnis der pharmakologischen Analyse. Problematische Medikamente werden benannt, die Auswirkungen detailliert erläutert und alternative Therapien vorgeschlagen.

Mindestens einmal im Monat sind die Apothekerinnen persönlich vor Ort und besprechen allgemeine pharmazeutische Fragestellungen und komplizierte Einzelfälle.

 Mehr zur Arzneimittelanamnese

Patientenarmbänder geben Sicherheit

Wir sorgen für Arzneimittelsicherheit

Um eine zweifelsfreie Identifizierung von Patienten im stationären Bereich zu gewährleisten, bittet das St.-Marien-Hospital alle Patienten, die so genannten Patienten-Identifikationsarmbänder zu tragen. Mit der Verwendung dieser Bänder folgt das Haus Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V.
Bei den Armbändern handelt es sich um verstärkte Papierstreifen, die mit den Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Identifikationsnummer) bedruckt werden. Diese können auch mit einem Barcode-Scanner erfasst werden. Sie bekommen das wasserfeste Band zusammen mit einem Informationsschreiben. Sollte das Band wegen einer Behandlung abgenommen werden müssen, erhalten Sie auf der Station ein neues. Bei der Entlassung wird das Band abgenommen und im Datenmüll entsorgt.
Das Tragen der Patienten-Identifikationsarmbänder ist freiwillig.

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Am Tag der Entlassung - Unser Enlassmanagement

Schon bei der Aufnahme an die Zeit nach dem Krankenhaus denken

Unser Entlassmanagement

Entlassmanagement

Liebe Patientin, lieber Patient,

schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden.

Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelgung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.

Das sollten Sie wissen:

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenoder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus
dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das
Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen
abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene
Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Alle Beipackzettel-Informationen zu Ihren Medikamenten finden Sie auf folgenden Webseiten:

Hier finden Sie die Patienteninformation zum Entlassmanagement (Anlage 1a) sowie die Einwilligungserklärung (Anlage 1b) zum Download.

Entlassmanagement Patienteninformation (Anlage 1a)

Entlassmanagement Einverständniserklärung (Anlage 1b)

Praktische Tipps zum Tag der Entlassung

Denken Sie daran Ihre Gebühren an der Information zu entrichten und das Pfand für die Telefonkarte einzulösen.

Bitte geben Sie am Entlassungstag das Zimmer bis 11:00 Uhr frei. Sie ersparen damit dem nächsten
Patienten unnötige Wartezeiten.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Genesung.

Team & Kontakt

Stationäre Aufnahme und Abrechnung

Tel: 02992 605-4027

Montag bis Freitag, von 07:30 bis 14:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an unsere Information, am Haupteingang links.

Ihr Ansprechpartner zum Entlassmanagement

Simone Kühnel
Leitung Patientenverwaltung
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