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Bewohnervertretung Seniorendienste
Bewohnervertretung Soziale Dienste
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Unsere Bewohnervertretungen für alte und behinderte Menschen

„Es kommt nicht darauf an, die Welt zu verändern, sondern sie zu verbessern.“

Das Heimgesetz besagt: Alte Menschen und behinderte Volljährige, die in einem Heim leben, wirken in Angelegenheiten des Heimbetriebes mit.

Die Bewohnervertretung ist somit das zentrale Mitwirkungsgremium in einem Heim. Durch ihn wirken die Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Jeder Heimbewohner kann seine Wünsche, Anregungen und persönlichen Vorstellungen mit Hilfe der Bewohnervertretung in die Gemeinschaft einbringen. Die Ausgestaltung des Heimlebens hängt damit entscheidend auch von dem persönlichen Engagement eines jeden Heimbewohners – nicht nur in der Bildung der Bewohnervertretung – ab.


Was macht die Bewohnervertretung?

Die Aufgabe einer Bewohnervertretung ist es, in Verhandlungen mit der Heimleitung und dem Heimträger, die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung zu bringen, zu vermitteln und hierzu eigene Vorschläge zu machen.Die Bewohnervertretung soll als eine Art Bindeglied zwischen dem Heimträger und den Heimbewohnern fungieren. 

Wie wird gewählt?

Die Vorbereitung für die Wahl trifft der sogenannte Wahlausschuss, der grundsätzlich aus drei Heimbewohnern besteht. Der Wahlausschuss erstellt in einem Wahlkalender den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der eigentlichen Wahl. Des weiteren hat der Wahlausschuss die Heimbewohner durch Rundschreiben aufzufordern, Wahlvorschläge abzugeben. Jeder Heimbewohner kann Mitbewohner seines Vertrauens als Kandidaten vorschlagen. Dabei muss aber jeder Wahlvorschlag von mindestens drei Heimbewohnern unterstützt werden.
Die Namen der vorgeschlagenen Kandidaten sind dann in einer Wahlliste zusammenzustellen und allen Heimbewohnern transparent zu machen. Der Wahlausschuss muss am Wahltag den Ablauf der Wahl überwachen.

Wählbar sind Personen die zum Zeitpunkt der Wahl in einem Heim leben. Auch können beispielsweise Angehörige, gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Personen gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Einrichtung ab und gibt einen Spielraum von Mindestens drei bis Maximal sieben Mitgliedern vor. In den Seniorenbereichen wird alle zwei und in den sozialen Dienste alle vier Jahre neu gewählt.

Bewohnervertretung Seniorendienste

Unsere Bewohnervertretung der Seniorendienste

Erste Vorsitzende   

  • Frau Carmen Dörr

Stellvertretende Vorsitzende         

  • Frau Christel Schneider

Beisitzer  

  • Frau Helga Debus
  • Frau Erika Hell
  • Frau Liliane Theobald




Bewohnervertretung Soziale Dienste

Die Bewohnervertretungen unserer Häuser der Sozialen Dienste

Haus St. Elisabeth

Sprecherin

  • Frau Ursula Grabensee

Vertreter

  • Herr Siegried Frey
    Herr Jürgen Paul Dittlinger

Haus St.Kamillus und Außenwohngruppen in Hanweiler und Kleinblittersdorf

Sprecherin

  • Frau Romy Schneider

Vertreterinnen

  • Frau Ursula Klos 
  • Frau Sonja Seiler

Haus Johannes von Gott

Sprecher

  • Herr Alfred Wustrau

Vertreter

  • Herr Walter Bohr
  • Herr Raimund Grimm

Außenwohngruppe Saarbrücken

Sprecher

Herr Marc Renno


 
 

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