Unser Einrichtung in Rilchingen ist mit um die 400 Mitarbeitenden Teil der BBT-Gruppe, die rund 14.000 Mitarbeitende und ca. 900 Auszubildende in ihren Krankhäusern und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe beschäftigt.
Die Mitarbeitenden bilden eine wichtige Säule für den Erfolg, denn nur durch einen aktiven und engagierten Einsatz können sie den vielfältigen und individuellen Bedürfnissen der Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen im stationären und ambulanten Bereich gerecht werden. Umso wichtiger ist es uns, die Zufriedenheit aller Mitarbeitenden zu stärken und Arbeitsbedingungen noch attraktiver zu gestalten.
Wir bieten eine leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage der AVR
und zusätzlicher Altersversorgung.
Hier können Sie unsere Grundsätze und Leitlinien einsehen.
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Daher haben wir bereits im Jahre 2006 das Betriebliche Gesundheitsmanagement in unserer Einrichtung in Rilchingen implementiert. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren lassen sich zwar nicht gänzlich vermeiden – aber man kann das Risiko minimieren.
Um diese Ziele erreichen zu können, bedarf es folgender Schritte zur Umsetzung:
In § 84 Abs.2 SGB IX fordert der Gesetzgeber die Arbeitgeber auf, für Mitarbeiter*innen, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Es sollen folgende Ziele erreicht werden:
Es gilt nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Arbeitnehmer*innen, sondern für alle Beschäftigten eines Unternehmens.
Bereits nach einer relativ kurzen Zeit von sechs Wochen besteht Handlungsbedarf beim Arbeitgeber. Aber auch in Fällen, in denen nicht durch länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, sondern durch häufige Kurzerkrankungen klar wird, dass gesundheitliche Probleme bestehen, sieht das SGB IX eine Initiative des Arbeitgebers vor.
Information
Die betroffenen Beschäftigten werden angeschrieben, über das BEM informiert und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Erstgespräch
Im Erstgespräch informiert einer der Fallkoordinatoren über die Möglichkeiten des BEM. Die betroffenen Be- schäftigten stimmen der Teilnahme am BEM zu oder lehnen es ab.
Eingliederungsgespräche
Je nach Einzelfall kann in Eingliederungsgesprächen geklärt werden, wie die Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgen soll. An den Gesprächen können mit Zustimmung der Betroffenen weitere interne und externe Partnerinnen und Partner teilnehmen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird von den BEM-Fallkoordinatoren begleitet.
Neben den BEM-Fallkoordinatoren können mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Personen folgende Interessenvertretungen, Personen und Gremien der Barmherzigen Brüder Rilchingen hinzugezogen werden:
▪ Mitarbeitervertretung
▪ Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
▪ Betriebsarzt
▪ Vorgesetzte/-r
▪ Integrationsteam
▪ Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement
Bei Bedarf werden externe Service- und Leistungsträger hinzugezogen.
Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann von den Betroffenen abgelehnt werden. Auch ein Abbruch des BEM ist auf Wunsch der Betroffenen möglich.
Alle Beteiligten an der betrieblichen Eingliederung unterliegen der Schweigepflicht und können nur durch die betroffenen Personen davon entbunden werden!