Der Berufsbegleitende Dienst (BBD) ist eine Fachberatungsstelle für Menschen mit Schwerbehinderung oder einer psychischen Erkrankung.
Ziel ist es, auftretenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz so zu begegnen, dass eine Beschäftigung erhalten und stabilisiert wird und nach entsprechenden Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten gesucht wird.
Erkrankte Mitarbeiter, die eine Wiedereingliederung anstreben, eine Umgestaltung ihres Arbeitsplatzes brauchen, eine innerbetriebliche Umsetzung benötigen oder noch rehabilitative Maßnahmen erforderlich sind, können den BBD ebenso aufsuchen, wie Beschäftigte, die ihrer Arbeit nachgehen, aber unter betrieblichen Konflikten, Überlastung und schwierigen Situationen (bin hin zum Mobbing) am Arbeitsplatz leiden.
In vielen Fällen unterstützt der BBD sogar im Kündigungsverfahren (Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt) und bringt auch hier noch Lösungsmöglichkeiten ein. Der BBD unterstützt und berät bei Antragsverfahren (Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung, Gleichstellungsanträge, Anträge auf berufliche Rehabilitation).
Die Beratung ist immer vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Mit Einverständnis der Ratsuchenden findet eine Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken und Reha-Trägern statt.
Auch Arbeitgeber und betriebliche Gremien (Betriebsräte, MAV, Schwerbehindertenvertreter) greifen oft auf den BBD zurück, wenn sie Leistungsprobleme eines schwerbehinderten Mitarbeiters erkennen und Unterstützung benötigen.
Wir beraten und unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei:
Unsere Angebote für Arbeitgeber: