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FFP2-Maskenpflicht entfällt ab 8. April

Am 7. April läuft das bundesweite Infektionsschutzgesetz aus. Damit entfällt ab Samstag, 8. April, für Besucherinnen und Besucher sowie für ambulante Patientinnen und Patienten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Besuchszeit: täglich 15 bis 19 Uhr (letzter Einlass 18 Uhr) 

  • In einzelnen Bereichen mit besonders vulnerablen Patienten kann aus medizinischen Gründen auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske angeordnet werden.
  • Wir bitten Personen mit grippeähnlichen Symptomen, Besuche bei Patienten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
  • Beim Betreten und Verlassen des Hauses bitte die Hände desinfizieren!
 
 

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