Ausschreibung Apothekenversorgung
Anschreiben als PDF Text der Ausschreibungskriterien als PDF Fragen und Antworten zur Ausschreibung Apothekenversorgung: 1. Können auch einzelne der zu beliefernden Einrichtungen im Angebot ausgeschlossen werden ?
Derzeit gehen wir grundsätzlich von der Belieferung aller im Ausschreibungstext aufgeführten Einrichtungen aus. 2. Nach dem Heimversorgungsgesetz haben die Heimbewohner das Recht der freien Apothekenwahl. Was ist mit den Patienten, die eine andere als die versorgende Apotheke wünschen?
Das Recht des Heimbewohners auf freie Apothekenwahl bleibt auch bei einer Umstellung auf Bisterversorgung bestehen. Die Belieferung mit den benötigten Medikamenten ist dann grundsätzlich von den Bewohnern/ Angehörigen bzw. Betreuern zu organisieren. 3. Reicht für den Eignungsnachweis der Fachkunde (Nr. 2a der Ausschreibung) der Nachweis der Approbation des Apothekers aus?
Mit dem Nachweis Ihrer Approbation als Apotheker sehen wir Punkt 2a der Ausschreibung als erfüllt an. 4. Reicht als Nachweis für die Leistungsfähigkeit (Nr. 2b der Ausschreibung) eine eventuelle bisherige positive und nachhaltige Geschäftsbeziehung?
Ein Nachweis der Leistungsfähigkeit kann in vielfältiger Weise erfolgen. Auch der Verweis auf eine bisherige langjährige Geschäftsbeziehung kann als ein Nachweis bezüglich der Leistungsfähigkeit aufgeführt werden. Eine kurze Beschreibung der Betriebsgröße, insbesondere Zahlen zur personellen Ausstattung vor und nach der Vergabe des Verblisterungsauftrages, wären hilfreich und können ggf eine bisher positiv verlaufende und nachhaltige Geschäftsbeziehung weiter untermauern. Abhängig von dem Belieferungskonzept kann auch der Nachweis bzw. die Planung über die Ausstattung/Bereitschaft zur Anschaffung eines entsprechenden Fuhrparks notwendig sein. Bewerber, die bisher keine Geschäftsbeziehungen zu den ausschreibenden Einrichtungen unterhielten, haben die Möglichkeit, entsprechende Tätigkeiten und/oder Referenzen aufzuführen. 5. Reicht als Nachweis für die Zuverlässigkeit (Nr. 2c der Ausschreibung) die bisherige Leistung im Rahmen eines Versorgungsvertrages aus ?
Hier wünschen wir uns insbesondere eine persönliche Stellungnahme bzw. Bestätigung, ob und in welchem Umfang ggf strafrechtlich relevante Verfahren anhängig sind. 6. In welchem Umfang werden derzeit Schmerzpumpen und dazugehörige Medikationen eingesetzt ?
Derzeit werden in unseren Häusern keine Schmerzpumpen eingesetzt. Im Falle einer eventuellen Umstrukturierung könnte jedoch eventuell in der Zukunft dieser Bedarf entstehen.
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